Antragsverfahren

Wer kann Fördermittel erhalten?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Bildungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland.
Die Antragsteller müssen über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende personelle und materielle Kapazität zur Durchführung ihres Vorhabens verfügen sowie die Sicherung der Gesamtfinanzierung des Projektes gewährleisten können.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden besonders ermuntert, Förderanträge zu stellen.

Worin besteht die Förderung?

Die Förderung der Vorhaben erfolgt in der Regel durch nicht rückzahlbare Zuschüsse in thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbaren Vorhaben. Diese dürfen noch nicht begonnen worden sein und müssen grundsätzlich in Deutschland und mit Wertschöpfung für Deutschland durchgeführt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtkosten, die, je nach Marktnähe der zu entwickelnden Lösungen, bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Für kleine und mittlere Unternehmen bestehen Bonusregelungen, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.
Für auf Kostenbasis abrechnende Forschungseinrichtungen ist eine 100%-Finanzierung grundsätzlich möglich, eine angemessene Eigenbeteiligung von mindestens 10 % ist jedoch erwünscht.
Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die auf Ausgabenbasis (AZA) abrechnen, können bis zu 100 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben gefördert werden.

Der Empfänger einer Zuwendung muss in der Lage sein, die zweckentsprechende Verwendung der Mittel nachzuweisen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Nachdem die grundsätzliche Förderwürdigkeit durch die Skizzenbewertung festgestellt wurde, wird (entsprechend des Umfangs der verfügbaren Haushaltsmittel) ein Förderantrag gestellt. Der Antrag muss die zur Beurteilung der Angemessenheit und Notwendigkeit der Zuwendung erforderlichen Angaben enthalten.

Anträge auf Projektförderung sind elektronisch mit entsprechenden Formularen zu stellen, die im Internet als easy-Online - Elektronisches Formular-System für Anträge, Angebote und Skizzen abrufbar sind.
easy-Online erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge online unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. Hier finden Sie weitere Informationen wie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen.