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19.04.2024

Jahresauftakt der Fachgruppe Recht des Technologieprogramms „IKT für Elektromobilität“

Die Mitglieder der Fachgruppe Recht des Technologieprogramms „IKT für Elektromobilität“ kamen am 9. April 2024 zu ihrer ersten Sitzung des Jahres zusammen. Rund 90 Interessierte zog es aus gegebenem Anlass zum Berliner Dienstsitz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Neben Impulsen zur jüngst auf den Weg gebrachten Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) war das Programm unter anderem mit Diskussionen zum Eichrecht, zum Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (GEIG) sowie zur EU-Gebäuderichtlinie gefüllt. Nachfolgend ein kurzer Rückblick.

Bild Jahresauftakt der Fachgruppe Recht
© BMWK
Jahresauftakt der Fachgruppe Recht des Technologieprogramms „IKT für Elektromobilität“

Der Vormittag stand ganz im Zeichen der neuen europarechtlichen Verordnung Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR). Bereits bis 2025 sollen im Transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V) entlang der wichtigsten Verkehrskorridore unter anderem alle 60 Kilometer Schnellladesäulen mit einer Ladeleistung von mindestens 150 kW am Straßenrand platziert werden. Die Einführung zu den damit zusammenhängenden rechtlichen Fragen kam im Sinne des supranationalen Vorhabens von einem Gast aus Brüssel. Kai Tullius von der Europäischen Kommission beleuchtete in seinem Vortrag ausgewählte AFIR-Aspekte: Er behandelte unter anderem die zulässigen Bezahlvarianten an öffentlich zugänglichen Ladepunkten. Im Anschluss kam Timo Knapheide von der Digital Charging Solutions GmbH zu den sogenannten E-Mobility Service Provider (EMSPs) zu Wort und beleuchtete im Einzelnen die Zuständigkeiten und Pflichten der EMSPs nach der AFIR.

Weiteren Diskussionsstoff boten die neuen Datenteilungspflichten im Rahmen des Artikel 20 AFIR. Aus dem benachbarten Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) war Frau Dr. Nino Kobadze als Referentin zu Gast. Noch vor der Mittagspause erweiterte sie den Blick auf die AFIR und führte in derzeitige Überlegungen des BMDV zum Mobilitätsdatengesetz ein.

Studien zu Immobilien und Aktuelles zum Eichrecht
Zum Wiedereinstieg in das vom Rechtsanwalt Christian Mayer (zuständig für die rechtliche Begleitforschung bei „IKT für Elektromobilität“) und der Rechsanwältin Katharina Boesche moderierte Sitzungsprogramm wurde nach der Mittagspause die geplante GEIG-Novellierung vorgestellt und diskutiert sowie die neue EU-Gebäuderichtlinie in Augenschein genommen. Dr. Matthias Kühnbach vom Fraunhofer ISE brachte im Anschluss die Themen Mobilität und Immobilien zusammen.

Er präsentierte die aktuelle Studie der beiden Fraunhofer-Institute ISE und ISI zur Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern. Im Anschluss standen aktuelle Fragestellungen aus dem Mess- und Eichrecht auf der Tagesordnung und Katharina Gierschke, juristische Sachverständige im BMWK, erläuterte den aktuellen Stand des europäischen Eichrechts und sprach zur Tarifsignierung sowie zum Thema Instandsetzung. Tino Wunderlich von ECOVIS beschloss das facettenreiche Vortragsprogramm mit einem Beitrag zur Stromsteuerdurchführungsverordnung.

Die angereisten Expertinnen und Experten resümierten eine gelungene Veranstaltung mit informativen externen Impulsen und Raum für fachlichen Austausch im Plenum.