Jetzt bewerben: „IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen“ (Einreichungsstichtag: 15.09.2023, 12 Uhr)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sucht neue, innovative Leuchtturmprojekte. Besonders interessant sind IKT-Projekte, die sich ganzheitlich mit dem Laden von e-Fahrzeugen, mit Mobilität im Wasserstoff-Ökosystem oder mit hochautomatisiertem Fahren in der Personen- und Warenlogistik beschäftigen. Weitere Infos unter www.digitale-technologien.de/ikt-em und unter www.digitale-technologien.de/foerderaufrufe.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nimmt neue Projektvorschläge für das Technologieprogramm „IKT für Elektromobilität“ entgegen. Grundlage ist die Förderrichtlinie „IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen“, die am 01. Januar 2022 in Kraft getreten ist. Seit 2009 unterstützt das BMWK-Förderprogramm innovative Projekte, die mittels Informations- und Kommunikationstechnologien intelligente Anwendungen für Mobilität, Logistik und Energie entwickeln.
Im Rahmen der Förderrichtlinie können fortlaufend neue Projektvorschläge eingereicht werden, die jährlich bis zum Stichtag 15.09. gesammelt und anschließend unter Einbeziehung von Experten begutachtet werden. Die Geltungsdauer der Förderrichtlinie ist zunächst bis zum 30.06.2024 befristet, eine Verlängerung bis zum 30.06.2026 ist geplant. Wegen der notwendigen Einsparungen im Klima- und Transformationsfonds wird die Förderung neuer Projekte bis auf Weiteres eingestellt.
Es handelt sich dabei um einen Förderwettbewerb mit zweistufigem Verfahren. Zunächst reichen Förderinteressenten eine Skizze mit max. 12 Seiten online ein. Nachdem Skizzen bewertet und zur Förderung ausgewählt wurden, erfolgt die eigentliche Antragstellung. Weitere Informationen zur Skizzeneinreichung und notwendige Formulare und Vorlagen sind unter PT-Outline https://ptoutline.eu/app/iktem2023 abrufbar (Anmeldung erforderlich).
Förderziele und Förderthemen finden Sie in der Förderrichtlinie vom 18. November 2021.
Schwerpunkt-Themen zum Stichtag 15.09.2023
Gegenstand der Förderung sind grundsätzlich alle unter Kap. II. der Förderrichtlinie vom 18. November 2021 genannten Forschungsthemen. Besonders interessant sind aktuell Projektideen, die Lösungsbeiträge zu folgenden Herausforderungen liefern (nicht abschließend):
- Gesteuertes Laden von E-Fahrzeugen, E-Nutzfahrzeugen und E-Flotten (Kopplung mit Energiemanagementsystemen von Industrie, Gewerbe, Handel und Wohngebäuden). Das gesteuerte Laden sollte unter Verwendung von intelligenten Messsystemen erfolgen. Ziel sollte sein, Laden marktorientiert am Stromangebot unter Ausnutzung variabler Strompreise bzw. netzorientiert an der Netzauslastung zu ermöglichen,
- Nutzung von Fahrzeug-Akkus zur Eigenversorgung von Gebäuden und Quartieren (Vehicle-to-Home, Vehicle-to-Building) durch Kopplung von mobilen und ggfs. stationären Speichern hinter dem Netzanschlusspunkt mit Gebäudeenergiesystemen in Kombination mit PV-Anlagen und/oder Wärmepumpen,
- Bidirektionales Laden zur Netzstabilisierung (Vehicle-to-Grid) von E-Fahrzeugen und -flotten unter Einbeziehung eines Energieversorgers bzw. Verteilnetzbetreibers sowie möglichst eines E-Fahrzeug-Herstellers,
- wirtschaftliche Anwendungen für die Wohnungswirtschaft und Mieter/Eigentümer, die das Laden von E-Fahrzeugen ohne eigenen Stellplatz ermöglichen. Hierbei soll auf Wohnungs-, Haus- oder Quartiersebene im Bestand fokussiert werden. Es sind Lösungen anzustreben, die eine herstellerübergreifende und netzverträgliche Steuerung erlauben,
- technische Wasserstoff-/Brennstoffzellen-Anwendungen im mittelschweren und schweren Nutzfahrzeugsegment. In Frage kommen IKT-Lösungen zur ganzheitlichen Einbindung von Nutzfahrzeugen in ein Wasserstoff-Ökosystem,
- hochautomatisierte und autonome ÖPNV- und Cargo-Konzepte im City-, ländlichen und suburbanen Bereich mit Fahrzeugen, die auch höhere, an den fließenden Verkehr angepasste Geschwindigkeiten bewältigen können.
Gesucht werden Leuchtturmprojekte mit jeweils 3-8 Partnern zwischen 4 und maximal 10 Mio. Euro Fördervolumen.
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