Meldung
02.11.2026

Erste Fachgruppe Recht des GreenTech Innovationswettbewerbs: Datennutzung im Fokus

Am 21. Oktober 2026 fand die erste Fachgruppe Recht des GreenTech Innovationswettbewerbs als digitale Veranstaltung statt. Unter dem Schwerpunktthema „Nutzung von Produktdaten“ beschäftigten sich die Teilnehmenden mit aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und konkreten Fragestellungen aus den geförderten Projekten.

Fachgruppe Recht des GreenTech Innovationswettbewerbs
Fachgruppe Recht des GreenTech Innovationswettbewerbs

Ob digitale Produktpässe, vernetzte Produkte oder datenbasierte Geschäftsmodelle: Die Erhebung und Nutzung von Daten spielt für viele GreenTech-Projekte eine wichtige Rolle. Gleichzeitig stellen sich rechtliche Fragen zum Datenschutz, zu Nutzungsrechten und zur vertraglichen Absicherung des Datenaustauschs. Fachliche Einblicke lieferten Rechtsanwalt Dr. Torsten Kraul und Rechtsanwältin Henrike von dem Berge der Wirtschaftskanzlei Noerr. Sie erläuterten die europäische Datenstrategie, den Data Act und sein Zusammenspiel mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Ein weiterer Schwerpunkt lag auf den Zugangsrechten zu Daten aus vernetzten Produkten und verbundenen Diensten. Der Data Act regelt entsprechende Zugangs- und Weitergabeansprüche der Nutzerinnen und Nutzer. Für vernetzte Produkte und verbundene Dienste, die nach dem 12. September 2026 in Verkehr gebracht werden, gilt zudem der Grundsatz „Access by Design“. Ein Zugangsrecht bedeutet jedoch nicht, dass die Daten beliebig weiterverwendet werden dürfen. Für die Auswertung, Kombination mit anderen Datenquellen, Weitergabe oder Nutzung zum KI-Training sind jeweils entsprechende rechtliche Befugnisse erforderlich. Grenzen setzen unter anderem der Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse und geistige Eigentumsrechte.

Auch die vertragliche Absicherung von Datennutzungsrechten war Thema der Veranstaltung. Die Referierenden beleuchteten Datenlizenzverträge, die neue Kontrolle missbräuchlicher Vertragsklauseln nach dem Data Act und die Mustervertragsbedingungen der EU-Kommission. Ein Ausblick auf geplante Änderungen durch den Digital Omnibus ergänzte die Vorträge.

Rechtliche Fragen aus der Projektpraxis

Im gemeinsamen Austausch diskutierten die Teilnehmenden konkrete Fragestellungen aus den geförderten Projekten. Im Fokus standen unter anderem digitale Produkt- und Batteriepässe sowie die rechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung von Daten, die bei der Erbringung beauftragter Dienstleistungen anfallen. Dabei ging es insbesondere um die Frage, wann eine weitergehende Datennutzung eine gesonderte rechtliche Grundlage erfordert. Die Fachgruppe bot damit Raum offene Rechtsfragen direkt mit den Referierenden zu besprechen.