Veranstaltung

Die steuerliche Forschungsförderung als Instrument des Technologie- und Wissenstransfers

Beginn:20.04.2021
Ende:20.04.2021

Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben und ergänzt so die bestehenden Instrumente der direkten Forschungsförderung. Gerade für kleine und mittelgroße Unternehmen kann dieses neue Instrument zu einer Erhöhung der Innovationstätigkeit beitragen. Denn Unternehmen können von der neuen Förderung nicht nur dann profitieren, wenn sie selbst forschen, sondern auch dann, wenn sie Forschungsaufträge extern vergeben.

Im Rahmen der Veranstaltung werden Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Ministerien und der Bescheinigungsstelle Forschungszulage die Potenziale der steuerlichen Forschungsförderung erläutern und veranschaulichen. Diskussion mit Branchen- und Wirtschaftsverbänden beleuchtet Erfahrungen und Erwartungen aus der unternehmerischen Praxis.

Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) prüft zunächst, ob es sich bei den jeweiligen Vorhaben um Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten nach dem FZulG handelt. Werden diese Voraussetzungen erfüllt, erhält der Antragstellende eine Bescheinigung, die Grundlage für die entsprechende Beantragung der steuerlichen Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt ist. Die BSFZ ermöglicht jedem Unternehmen eine digitale Antragstellung mit vielfältigen Informationen und Hilfestellungen zum Verfahren und den erforderlichen Informationen über ihre Webseite.
www.bescheinigung-forschungszulage.de

 

Weitere Informationen sowie Details zur Anmeldung finden Sie hier [https://bmwi-transferinitiative.de/ ]