Strategische Einzelprojekte

Durch Strategische Einzelprojekte sollen neue und herausragende Technologien und Lösungen, von denen man langfristige und strategische Wirkungen im IKT-Sektor erwartet, vorangetrieben werden.

Einreichung der Projektskizzen (Zweiseiter): 17.9.2021
Einreichungsende der Vollskizzen (Zehnseiter): 22.10.2021, 12:00 Uhr

Durch strategisch ausgerichtete Einzelprojekte möchte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) innovative Technologien und Lösungsansätze im IKT-Bereich frühzeitig aufgreifen, um deren praktische Einsatzfähigkeit zu erproben, um deren Marktpotenziale zu beleuchten und um Markthemmnisse und -barrieren zu identifizieren. Es handelt sich in der Regel um FuE-Verbundprojekte von Wirtschaft und Wissenschaft mit Laufzeiten von nicht mehr als 24 Monaten und drei bis fünf geförderten Partnern. Sie müssen für den Wirtschaftsstandort Deutschland von besonderer Bedeutung sein. Entsprechende Projektvorschläge sind an diesen Zielen auszurichten. Zudem müssen sich Projektvorschläge thematisch dem Förderspektrum des Referats VI KI 3 "Entwicklung digitaler Technologien" und der politischen Prioritätensetzung unterordnen lassen (http://bmwk.de/DE/Themen/Digitale-Welt/digitale-technologien.html). Projektvorschläge mit einer inhaltlich starken Nähe zu aktuellen Förderschwerpunkten kommen nicht als Strategisches Einzelprojekt in Betracht. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig über unsere Förderschwerpunkte und die aktuellen Förderaufrufe.

Es gilt das folgende Verfahren:

Einreichung eines formlosen Projektvorschlags (1. Schritt):

Das Strategische Einzelprojekt muss im Förderinteresse des BMWK liegen. Daher bitten wir Sie in einem ersten Schritt über einen maximal zweiseitigen Projektvorschlag zu Motivation, Ziel, Konsortialpartner, allgemeine Verwertungsperspektiven, dieses Förderinteresse prüfen zu lassen (Vorlage siehe unten). Senden Sie Ihren Projektvorschlag bitte rechtzeitig (wie unten angegeben) an Strategieprojekte-PT@dlr.de. Sie erhalten dann vom DLR Projektträger ein qualifiziertes Feedback, ob die Einreichung einer weiter ausgearbeiteten formalen Projektskizze erfolgversprechend ist.

Einreichung formaler Projektskizzen (2. Schritt):

Für die Einreichung einer formalen Projektskizze gelten - neben den einschlägigen Regelungen des Zuwendungs- und Beihilferechts - die folgenden Bedingungen:

  • Das Strategische Einzelprojekt besteht aus mindestens drei, jedoch maximal fünf Projektpartnern aus Wirtschaft und Wissenschaft (Verbundprojekt);
  • die Projektskizze wird durch den Verbundkoordinator eingereicht;
  • die Laufzeit der geplanten Projekte soll in der Regel 24 Monate betragen; längere Laufzeiten bis zu drei Jahren müssen begründet werden; für Projekte im Kontext der Elektromobilität gilt in der Regel eine Laufzeit von 36 Monaten;
  • die Skizze muss neu sein. Projektskizzen, die zuvor bei einem anderen Technologiewettbewerb aus dem Bereich „Entwicklung digitaler Technologien“ abgelehnt wurden, müssen mit einer Ablehnung rechnen, sofern sie nur leicht oder gar nicht modifiziert wurden;
  • die Skizze muss das Vorhaben aussagekräftig auf maximal 10 Seiten darstellen. Die Antragsteller erhalten dazu eine Vorlage vom Projektträger, sobald feststeht, dass ihre Idee förderfähig ist. Skizzen, die wesentlich von dieser Form abweichen, müssen mit einer Ablehnung rechnen.

Wir weisen darauf hin, dass auf Grund der zu erwartenden starken Wettbewerbssituation nur Projekte mit einem hohen Innovationspotenzial in die engere Auswahl kommen können.

Der unten aufgeführte Stichtag für die kommende Auswahlrunde für Strategische Einzelprojekte ist zu beachten. Skizzen, die nach diesem Stichtag eingehen, werden nicht berücksichtigt. Senden Sie Ihre Skizze im pdf-Format bitte an Strategieprojekte-PT@dlr.de.

Verfahren zur Auswahl der Strategischen Einzelprojekte (3. Schritt):

Ein Gremium, bestehend aus Vertretern des BMWK, des DLR Projektträgers sowie unabhängiger externer Experten, begutachtet die Vorhaben und stellt die grundsätzliche Förderwürdigkeit fest. Skizzen, die die o. g. Kriterien nicht erfüllen, können nicht berücksichtigt werden. Im positiven Fall erhält das Projektkonsortium eine Einladung zur Gutachtersitzung in das BMWK in Berlin oder ersatzweise zur Teilnahme an einer Online-Veranstaltung, um ihr Verbundprojekt zu präsentieren und sich den Fragen der Begutachtenden zu stellen. Über die endgültige Förderfähigkeit entscheidet das BMWK.

Rechtsgrundlage/Fördervoraussetzungen:

  • Rechtsgrundlage für die Projektförderung bildet die Bundeshaushaltsordnung (BHO) zusammen mit den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur BHO sowie den jeweils anzuwendenden Nebenbestimmungen des BMWK (NKBF 98, ANBest-P bzw. ANBest-GK und BNBest-BMBF 98 u. a.).
  • Zwingende Fördervoraussetzung ist die Einhaltung der Regelungen von Kapitel I in Verbindung mit Kapitel III, Abschnitt 4, Artikel 25 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (EU(VO)651/2014).
  • Einem Unternehmen, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der EU-Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen ist, dürfen keine Einzelbeihilfen gewährt werden.
  • Mit den Arbeiten am Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Das Vorhaben ist in der Bundesrepublik Deutschland durchzuführen, die Ergebnisse des geförderten Vorhabens müssen vorrangig in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR genutzt werden.
  • Zwingende Voraussetzung für die Gewährung einer Bundeszuwendung ist der Nachweis zur Sicherung der Gesamtfinanzierung des Projektes. Im Rahmen des späteren Bewilligungsverfahrens hat der Antragsteller gegebenenfalls nachzuweisen, dass er in der Lage ist, den nicht durch Bundesmittel gedeckten Eigenanteil an den gesamten Projektkosten aufzubringen, und dies seine wirtschaftlichen Möglichkeiten nicht übersteigt (Bonitätsnachweis).

Termine:

  • 17.09.21 - Stichtag zur Einreichung der Projektideen (Zweiseiter)
  • 22.10.21- Stichtag zur Einreichung der Vollskizzen (Zehnseiter)
  • Anfang Dezember 2021 - Gutachtersitzung

Wir bitten um Verständnis, dass eine Auswahl und Förderung nur vorbehaltlich des verfügbaren Haushaltsbudgets erfolgen kann.

Ansprechpartner

DLR Projektträger

Michael Nieberg-Ende

T +49 30 67055-8161
Homepage: DLR Projektträger