Recht und funktionale Sicherheit in der AUTONOMIK

Beim Einsatz neuer Technologien sind in der Regel neue Wirkungen auf Arbeitsorganisation, Rechtsprechung oder Zulassungs- und Versicherungsfragen zu erwarten. Wer haftet, wenn ein autonomes Fahrzeug ein anderes Fahrzeug beschädigt oder sogar einen Menschen verletzt? Welche Rechtsfragen kommen auf Hersteller mobiler Roboter in Bezug auf die Zulassung ihrer autonomen Produkte zu? Welche Arbeits- und Datenschutzrichtlinien sind beim Einsatz autonomer Systeme wünschenswert und praktikabel? Eine frühzeitige Analyse rechtlicher Zusammenhänge kann potenzielle Gefahren vermeiden helfen.

Durch sehr praxisnahe Analysen und Lösungsansätze unterstützt die Begleitforschung mit Prof. Dr. Eric Hilgendorf, Leiter des Projektes „Recht und Robotik“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft an der Julius-Maximilian-Universität Würzburg, die einzelnen Projekte des Technologieprogramms AUTONOMIK.

Für AUTONOMIK wurden sieben  relevante Rechtsgebiete festgelegt, in denen die notwendigen Voraussetzungen herausgearbeitet werden, die die im Technologieprogramm AUTONOMIK angedachten Innovationen erst ermöglichen.

1.    Grundlagenfragen: Was bedeuten Konzepte wie „Handlung“,  „Zurechnung“ oder „Schuld“ im Zeitalter autonomer Maschinen?

2.    Strafrechtliche Haftung: Wer wird  bestraft, wenn eine autonome Maschine einen Schaden verursacht? Der Hersteller ? Der Programmierer? Oder derjenige, der die Maschine einsetzt?

3.    Zivilrechtliche Haftung: Wer haftet bei Fehlfunktionen der Maschine auf Schadensersatz?

4.    Rechtsfragen der Zulassung: Unter welchen Voraussetzungen kann eine autonome Maschine eingesetzt werden? Wer ist für die Entscheidung dieser Frage zuständig?

5.    Versicherung: Lassen sich autonome Geräte versichern? Welche Möglichkeiten gibt es, sich gegen durch autonome Maschinen hervorgerufene Schäden zu versichern?

6.    Arbeitsschutz: Welche Maßnahmen müssen im Betrieb getroffen werden, um Arbeitnehmer gegen Schäden durch autonome Maschinen zu schützen?

7.    Datenschutz: Welche Daten dürfen durch autonome Maschinen erhoben werden? Wie darf mit diesen Daten umgegangen werden? Bedeutet die Vernetzung von autonomen Maschinen das Ende des Datenschutzes?

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