Meldung
25.11.2020

Unkompliziertes Ad-hoc-Laden ohne Vertrag an der Stromtankstelle

Presseinformation zum Technologieprogramm IKT EM
Berlin, 25. November 2020

Logol IKT EM III
Logo IKT EM III

Wer längere Strecken mit einem Elektrofahrzeug bewältigen möchte, muss seinen elektrischen Akku auch unterwegs nachladen können. Und das, laut EU-Richtlinie von 2014, muss an öffentlichen Ladestationen sogar ad hoc möglich sein, ohne einen gültigen Fahrstromvertrag, etwa mit einer Kredit- oder einer EC-Karte mit RFID-Chip. Was bei Verbrennermotoren wegen des großen Tankstellennetzes kein Problem ist, stellt Elektromobilisten vor Herausforderungen: Zum einen ist das Ladesäulen-Netz noch ausbaufähig und zum anderen sind die Zugangs- und Abrechnungsmodalitäten für das Laden noch immer im Fluss. Wie können Nutzer von E-Fahrzeugen zum Beispiel sicher sein, dass sie die angegebene Strommenge nachprüfbar, also eichrechtskonform, geladen haben? Und wie können sie den bezogenen Strom ad hoc bezahlen? Gleich zwei Projektteams aus dem BMWi-Technologieprogramm “IKT für Elektromobilität“ haben sich mit den juristischen und technischen Fragen des Ad-Hoc-Ladens über die Jahre beschäftigt. Während die Fachgruppe Recht des Technologieprogramms die gesetzlichen Grundlagen zur Eichrechtskonformität vorangetrieben hat, hat sich das Pilotprojekt OVAL (Ohne Voranmeldung Laden) mit der technischen Umsetzung des Ad-hoc-Ladens befasst. Seit dem Projektende im September bildet das Speicher- und Anzeigemodul „SAM“ zusammen mit einem geeichten Stromzähler für AC- und DC-Ladesäulen die Grundlage zur Messung, Speicherung und Abrechnung des abgegebenen Ladesäulenstroms – und ist zum Marktstandard geworden.

Weiterführende Informationen