Meldung
01.10.2019

Juristischer Sachverstand treibt den Ausbau der Elektromobilität voran

Presseinformation zum Technologieprogramm IKT EM
Berlin, 01. Oktober 2019

Logol IKT EM III
Logo IKT EM III

Neben technischen und wirtschaftlichen Aspekten spielen beim Umbau zur klimafreundli-chen Mobilität auch juristische Fragen bis hin zur Gesetzgebung eine nicht unerhebliche Rolle. Mitunter bremsen fehlende juristische und gesetzliche Regelungen etwa bei Lademög-lichkeiten im Wohneigentum oder beim Lastmanagement in elektrischen Verteilnetzen den schnellen Fortschritt. Genau hier setzt die „Fachgruppe Recht“ im Technologieprogramm IKT für Elektromobilität des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi)an, die seit 2010 unter der Leitung der Rechtsanwältin Dr. Katharina Boesche arbeitet. Mitglieder dieses offenen Kreises sind nicht nur die Projektteilnehmer des Technologieprogramms, sondern auch wei-tere Unternehmen der Elektromobilitätswelt, Vertreter der zuständigen Behörden, Verbände und Ministerien. Wertvolle juristische Empfehlungen bis hin zu Gesetzesinitiativen gehen auf die Arbeit dieser Fachgruppe zurück.

Weiterführende Informationen