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26.07.2018

EU-Parlament diskutiert Chancen und Risiken der Additiven Fertigung

Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments diskutiert zurzeit einen Ende Juni fast einstimmig gefassten Beschluss des Europäischen Parlaments über 3D-Druck. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf den Herausforderungen, die diese Technologie in den Bereichen Rechte des geistigen Eigentums und Haftpflicht mit sich bringt. Laut Beschluss sollen 3D-Datensätze ähnlich wie Software urheberrechtlich geschützt werden. Die EU-Kommission ist nun aufgefordert, dazu in den kommenden Monaten Stellung zu nehmen.

Der Beschluss der EU zeigt unter anderem die Vorteile der Additiven Fertigung auf und setzt sich mit dem Potential dieser Technologie auseinander. Er beinhaltet einen Überblick über bisherige Fortschritte und Innovationen in der Additiven Fertigung.

Problematisch ist jedoch die 2016 eingeführte Know-how Schutzrichtline der EU, welche die Möglichkeit des Re-Engineerings bietet. Re-Engineering bedeutet die Zerlegung und Analyse von frei auf dem Markt verfügbaren Waren. Durch die stetige Verbesserung von 3D-Druck und 3D-Scan-Technologien bestehen also Gefahren für das geistige Eigentum des ursprünglichen Herstellers. Hier wird von Herstellern eine eindeutige Regelung zum Schutz vor Imitaten gefordert.

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