Meldung
24.01.2016

Zweiter Workshop der Fachgruppe „Rechtsrahmen“

Im Januar fand der zweite Workshop der Fachgruppe „Rechtsrahmen“ statt. Dort trafen sich die fachgruppeninternen Arbeitsgruppen „Daten als Wirtschaftsgut“ und „neue Datenschutzkonzepte“.

Zweiter Workshop Rechtsrahmen
Die Teilnehmer des Workshops der Fachgruppe Rechtsrahmen
© Smart-Data-Begleitforschung
Zweiter Workshop Rechtsrahmen

Am 23. Januar 2016 fand im Rahmen des Technologieprogramms „Smart Data – Innovationen aus Daten“ der zweite Workshop der Fachgruppe „Rechtsrahmen“ gemeinsam mit den ersten Treffen der beiden fachgruppeninternen Arbeitsgruppen „Daten als Wirtschaftsgut“ und „neue Datenschutzkonzepte“ statt.

Das Arbeitsgruppentreffen zum Thema „Daten als Wirtschaftsgut“ wurde eingeleitet von zwei Impulsvorträgen von Dr. Alexander Duisberg (Partner Bird&Bird) und von Prof. Beatrix Weber (Hochschule Hof). Im anschließenden Themenblock „Arbeitsgruppen-übergreifende Use-Case-Modellierung für die Arbeitsgruppen-Arbeit“ widmeten sich die Teilnehmer der Entwicklung gemeinsamer Use Cases, die als Grundlage der folgenden rechtlichen Arbeiten dienen sollen.

Die Arbeitsgruppe „neue Datenschutzkonzepte“ widmete sich im Anschluss mit zwei Vorträgen und einer Diskussionsrunde dem aktuelle rechtspolitischen Thema der Zweckbindung im Datenschutzrecht.

Das Gebot der Zweckbindung ist zentral für das bisherige Datenschutzrecht und soll sicherstellen, dass Daten nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Sollen bereits bestehende Datenbestände „recycelt“ werden, wie es bei Smart-Data-Lösungen teilweise der Fall ist, müsste im Voraus eine Zweckänderung erfolgen. Bei der Analyse der Daten zu noch unbekannten Fragen ist der konkrete Zweck der Datenverarbeitung jedoch erst im Nachhinein bekannt. Es gibt daher durchaus Stimmen, die eine Lockerung dieses Grundsatzes zugunsten von Smart-Data-Innovationen fordern. Die Begleitforschung vertritt hierzu die Position, dass die Absenkung des Datenschutzniveaus vermieden und gleichzeitig die erstrebten Innovationen ermöglicht werden sollten.

Dr. Oliver Raabe, Leiter der Fachgruppe „Rechtsrahmen“ vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT): „Der zweite Workshop der Fachgruppe Recht hat gezeigt, wie vielfältig die rechtlichen Fragen rund um Smart Data ausgestaltet sind. Im Konflikt stehen zum einen die aktuelle rechtspolitische Diskussion zur Datenhoheit, d.h. der Schaffung von Ausschließlichkeitsrechten für die Datenverwendung, und wettbewerbsrechtliche Problematiken wie Marktzugangsbeschränkungen oder die Ausnutzung von Marktmacht. In einem weiteren Spannungsfeld steht der Wettbewerb zum Datenschutz. Aufbauend auf dem rechtlich-technischen Überblick aus dem ersten Thesenpapier „Smart Data – Smart Privacy?“ widmet sich die Arbeitsgruppe nun im ersten Schritt dem Datenschutzschutzprinzip der Zweckbindung. Die hierzu aufgeworfenen Fragen sollen im kommenden Workshop fortgeführt werden.“

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