Meldung
26.10.2017

Wem gehören die Daten in der Plattformökonomie?

Der Workshop der Arbeitsgruppe „Rechtliche Herausforderungen“ beschäftigte sich vor allem mit den Herausforderungen der Datenhoheit in digitalen Online-Plattformen.

Recht
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Am 20. September nahmen zahlreiche Projektvertreter auf Einladung der Begleitforschung an einem weiteren Workshop der Arbeitsgruppe „Rechtliche Herausforderungen“ in Berlin teil. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand vor allem das Thema „Datenhoheit in digitalen Online-Plattformen“. Fragen rund um die Datennutzung und das damit verbundene Rechtemanagement haben sich beim Workshoptag im Mai als zentrale Herausforderungen im Bereich Recht für die Förderprojekte herausgestellt.

Zu Beginn des Workshops stellte zunächst Sven Willrich von der Begleitforschung des Technologieprogramms Smart Data das Konzept der „Corporate Digital Responsibility“ vor. Dahinter steht die Idee eines verantwortungsbewussten Unternehmensverhaltens in der digitalen Wirtschaft. Dieses soll unter anderem dazu beitragen, dass durch transparentes Verhalten von Unternehmen im Umgang mit Daten das Vertrauen von Verbrauchern und Kunden gestärkt wird. Durch Maßnahmen wie eine starke Transparenz im Umgang mit Kundendaten oder die Beteiligung der Nutzer am Wert ihrer eigenen Daten können Unternehmen dazu beitragen, das Vertrauen in die informationelle Selbstbestimmung der Kunden zu stärken und gleichzeitig als Unternehmen an Ansehen gewinnen.

Im Anschluss übernahm Jürgen Ensthaler, der sich als Professor an der TU Berlin zusammen mit seinem Kollegen Dr. Martin Haase vor allem mit Technikrecht beschäftigt, und gab eine Einführung zum Begriff der Datenhoheit. Bei der Nutzung von Daten als zentraler Grundbaustein für neue Geschäftsmodelle ist vor allem die Frage relevant, wem welche Daten „gehören“. Bei Entwicklungen, die auf der Auswertung und Verknüpfung von verschiedenen Daten basieren, wie Smart Services, werden folglich die Fragen aufgeworfen, welche Daten dafür auch wirklich von wem genutzt werden dürfen. Das Schutzrecht für Datenbanken greift hier zum Beispiel an vielen Stellen zu kurz, da es nur die eigenen Daten eines Unternehmens schützt, nicht aber die aus externen Quellen eingebundenen Daten, die für einen Service nötig sind. Bislang fehlt eine Art Leistungsschutzrecht für Daten, das hier Abhilfe schaffen könnte und Anbieter neuer Services und ihre Leistungen schützt – Professor Ensthaler stellte aber in Aussicht, dass hier bald Anpassungen durch den Gesetzgeber folgen werden.

Anschließend stellte Dr. Haase von der TU Berlin zum Thema „Online-Plattformen im digitalen Binnenmarkt“ die Herausforderungen dar, dass viele Anwendungen auch Rechtsvorschriften aus verschiedenen Ländern unterliegen. Hierbei wurde der Umgang mit Daten und Informationen auf dem europäischen Binnenmarkt besprochen und einige rechtliche Regelungen aus den Bereichen des Wettbewerbs-, Datenschutz-, Delikt- und Europarechtes vorgestellt. Ein digitaler Binnenmarkt ist noch längst nicht etabliert. Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DGVO), mit der das Datenschutzrecht immerhin innerhalb Europas vereinheitlicht wird, tritt im Mai 2018 in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in Kraft und muss zwingend angewendet werden. Es ist von immenser Bedeutung, dass sich Unternehmen mit der DGVO auseinandersetzen und die Auswirkungen auf ihre eigenen Geschäftsmodelle abschätzen.

Nach der Mittagspause stellte sich dann der Industrial Data Space vor. Die Initiative will einen gemeinsamen, geschützten Datenraum schaffen, in dem Unternehmenspartner ihre Daten nach vorgegebenen Regeln austauschen und gemeinsam nutzen können. Über 70 Unternehmen und Organisationen sind bereits im Industrial Data Space organisiert. Im Workshop wurde dabei diskutiert, dass eine Mitgliedschaft der Smart Service Welt-Projekte eine interessante Möglichkeit für die weitere Entwicklung bietet und deshalb entsprechende Optionen geprüft werden sollen.

Der Nachmittag wurde abschließend zur individuellen Diskussion der Herausforderungen der einzelnen Projekte genutzt. Mit Ausblick auf die weiteren Schritte stellte Uwe Seidel, Leiter der Arbeitsgruppe innerhalb der Begleitforschung, das geplante Positionspapier zum Thema „Datenhoheit“ vor, welches im November auf dem Symposium „Digitale Zukunft konkret“ präsentiert werden soll.