Meldung
10.05.2017

Workshops der Smart-Data-Fachgruppen „Rechtsrahmen“ und „Sicherheit“ am 4. und 5 Mai

Am 4. und 5. Mai 2017 fanden im Smart Data Forum zwei Workshops der Fachgruppen „Rechtsrahmen“ und „Sicherheit“ statt.

Einer der Workshops der Smart-Data-Fachgruppen „Rechtsrahmen“ und „Sicherheit“
Einer der Workshops der Smart-Data-Fachgruppen „Rechtsrahmen“ und „Sicherheit“
© Gesellschaft für Informatik e.V. (GI)
Einer der Workshops der Smart-Data-Fachgruppen „Rechtsrahmen“ und „Sicherheit“

Im Rahmen des ersten Workshops diskutierten circa 45 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus 13 Projekten über die Möglichkeiten und Beschränkungen bei der Anonymisierung von Daten und gingen u. a. der Frage nach, wie Sach- und Personendaten insbesondere im Hinblick auf Maschinensensordaten abgegrenzt werden können. Bei dem Workshop wurde konstatiert, dass eine Lücke zwischen in der Praxis eingesetzten Lösungen und dem Stand der Wissenschaft klafft. Denn nicht alle Möglichkeiten, die technisch einsatzfähig und sinnvoll wären, werden in der Praxis bereits genutzt. Allerdings haben solche Anonymisierungslösungen das Potenzial, zum Exportschlager zu werden, insbesondere, wenn die Sanktionsdrohung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Anonymisierungsforschung befördert. Denn durch die neue Verordnung der EU soll die Gesetzgebung im Hinblick auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten vereinheitlicht und der Schutz von personenbezogenen Daten innerhalb der EU sichergestellt werden.

Zu den wesentlichen Erkenntnissen der Veranstaltung gehörte, dass es einer Art „Gold-Standard“ für den Personenbezug bedarf, um verbindliche Richtlinien zu schaffen. Ein solcher, einheitlicher Standard für den Umgang mit personenbezogenen Daten bietet als verlässliche Leitlinie den Anwendern ein höheres Maß an Rechtssicherheit.

Bei dem Workshop am Folgetag befasste sich die Fachgruppe „Rechtsrahmen“ u. a. mit dem Spannungsverhältnis zwischen den Rechten an Daten(sammlungen) und dem Zugang zu Daten. Dabei wurde auch die anstehende Urheberrechtsreform thematisiert. Denn u. a. die aktuellen Vorschläge der EU-Kommission für einen strikten Umgang im Hinblick auf Text- und Data-Mining, also einer systematischen, computergestützten Analyse von digitalen (ev. urheberrechtlich geschützten) Werken könnte gravierende Auswirkungen auf Smart-Data-Projekte haben. Da der freie Zugang zu Informationen einen zentralen Wettbewerbsvorteil in der Wissensgesellschaft darstellt, wurde Kritik an dem Eingriff in den Prozess der Generierung von Wissen durch strikt ausgelegte Urheber- und Schutzrechte geäußert.

Anknüpfend an die Erkenntnis, dass durch Standardisierung ein deutlich erhöhtes Maß an Rechtssicherheit geschaffen werden kann, wurden Standardisierungsverfahren bei der DIN genauer betrachtet. Dabei wurde unter anderem die im Rahmen der Begleitforschung entstandene Taxonomie zu Smart Data (DIN SPEC 91349) vorgestellt. Da Rechtssicherheit zu den zentralen Erfolgsfaktoren für die Umsetzung der digitalen Transformation für Unternehmen gehört, sollten solche Standardisierungsverfahren künftig stärker vorangetrieben werden. Dies könnte auch dazu führen, dass eine größere Zahl innovativer Forschungsvorhaben zur Marktreife gelangt.

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