Meldung
01.08.2016

Deutsche Patientendaten sollen künftig vernetzt werden

Ende 2015 beschloss der Bundestag das sogenannten „E-Health-Gesetz“: Danach müssen sämtliche Patientendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte bis 2018 gespeichert werden. Derzeit beginnt die zuständige „Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte“ (Gematik) mit dem Aufbau einer technischen Infrastruktur, an die innerhalb von zwei Jahren bundesweit alle Arztpraxen und Krankenhäuser angeschlossen werden sollen.

Seit 2011 wird von den Krankenversicherungen in Deutschland die elektronische Gesundheitskarte verteilt. Zuvor stieß der Beschluss, Krankheitsinformationen über deutsche Patienten zu speichern, bei Ärzten jahrelang auf Widerstand. Die Bundesärztekammer kritisierte besonders das Risiko einer möglichen zentralen Datenspeicherung. Seit Anfang 2015 muss die elektronische Gesundheitskarte von den Versicherten genutzt werden, doch werden zurzeit lediglich die Basisdaten der Versicherten, wie Name, Anschrift oder Versichertenstatus gespeichert, nicht aber Diagnosen oder Verschreibungen. Bis 2018 soll die elektronische Gesundheitskarte Arztbriefe, Informationen über Medikamente sowie jene Daten enthalten, die der Patient zur Verfügung stellt, beispielsweise selbst gemessene Blutdruckwerte. Die Sicherheit des Systems hängt allerdings davon ab, welche Daten gespeichert und wem sie zur Verfügung gestellt werden.

Beim einem Pilotprojekt für chronisch kranke Menschen an der Berliner Charité sollen die Daten zunächst in aggregierter Form an Forscher weitergegeben werden. Das bedeutet, dass die Informtionen mehrerer Patienten vor ihrer Weitergabe zusammengefasst werden. Die Daten können somit nicht mehr einzelnen Patienten zugeordnet werden. Das innerhalb des Technologieprogramms Smart Service Welt geförderte Projekt MACSS erforscht, wie digitale Hilfen das Leben von chronisch kranken Patienten verbessern können: Zum Beispiel müssen nierenkranke Patienten ein Tagebuch über Gewicht, Blutdruck und Medikamenteneinnahmen führen. Der behandelnde Arzt analysiert dann die Protokolle, doch künftig könnte das Verfahren dank einer Smartphone-App deutlich effizienter ablaufen.

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